Der Staat beschützt seine BürgerInnen

Dem Staat, also unserer Gesellschaft, kann es nicht gleichgültig sein, ob die Mitbürgerinnen fahrlässig mit ihrem Leben umgehen. Deswegen sind beispielsweise viele Drogen verboten.

 

Die Rauchverbote hatte man jedoch formal nicht beschlossen, um die Raucher vor sich selbst zu schützen, vielmehr ging es um die Gesundheit der »Passivraucher«. Deren Recht auf freie Entfaltung und körperliche Unversehrtheit werde etwa in Gaststätten eingeschränkt.

 

Dagegen nimmt der Gesetzgeber die Einschränkung der Freiheitsrechte durch Lärm, Schadstoffe und Verletzte im Straßenverkehr vergleichsweise gelassen hin (siehe Blog »Sind Autos sind verfassungswidrig?«). Dabei ist es unbestritten, dass die gesundheitlichen Belastungen durch Straßenverkehr die Lebenszeit der Betroffenen erheblich verkürzt.

 

Jede Maßnahme, die dazu beitragen soll, den Autoverkehr zur verringern, sollte man mit den Freiheitsrechten der von Lärm betroffenen Menschen begründen. Und auch ein geschützter Radweg, schön breit und sicher, ist ein Beitrag für die Freiheit von VerkehrsteilnehmerInnen. Im Namen der Freiheit müssen sich daher manchmal auch mal Parkplätze zu Radspuren weiterentwickeln